Allgemeine Geschäftsbedingungen
marketbirds GmbH · Stand: 28.08.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen, in denen die marketbirds GmbH („MARKETBIRDS“) für ihre Kunden („Kunde“) Leistungen erbringt, insbesondere Online-Marketing, Kampagnensteuerung, Tracking und Datenautomatisierung, Datenverknüpfung und Schnittstellen, Auswertungen und Dashboards, Erstellung von Werbemitteln sowie Landingpages, Webdesign und Webentwicklung. Maßgeblich ist zusätzlich das von MARKETBIRDS unterbreitete und vom Kunden angenommene Angebot einschließlich seiner Anlagen („Vertrag“). 1.2 Widersprechen sich Vertrag und AGB, geht der Vertrag vor. In Fragen des Datenschutzes geht eine gesondert geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung beiden vor. 1.3 Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass MARKETBIRDS im Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung. 1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn MARKETBIRDS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und den Auftrag durchführt. 1.5 Vertragsschluss, Änderungen und Ergänzungen, Kündigungen, Mahnungen, Fristsetzungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Der Austausch signierter PDF-Kopien sowie die Nutzung von Diensten wie DocuSign oder Adobe Sign genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Leistungen von MARKETBIRDS
2.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen. 2.2 Die Leistungen von MARKETBIRDS sind, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, Dienstleistungen. Geschuldet ist ein fachgerechtes Tätigwerden nach aktuellem Branchenstandard, nicht der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, etwa bestimmter Kosten je Anfrage, Umsatzhöhen, Platzierungen oder Reichweiten. Vereinbarte Zielwerte sind Steuerungsgrößen, keine Garantien. Werkleistungen liegen nur vor, soweit sie im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet sind, etwa bei der Erstellung einer Landingpage. 2.3 MARKETBIRDS darf die Leistungen weiterentwickeln und anpassen, soweit dies durch Vorgaben von Plattformbetreibern, technische Entwicklungen oder Änderungen der Rechtslage veranlasst ist und der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt. Wesentliche Leistungsänderungen bedürfen der Vereinbarung in Textform. 2.4 MARKETBIRDS darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen und bleibt für deren Leistungen verantwortlich. 2.5 Stellt MARKETBIRDS dem Kunden eigene Software, Anwendungen, Dashboards oder Zugänge zu eigenen Werkzeugen bereit, gilt ergänzend Ziffer 15.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Die Mitwirkung des Kunden ist Voraussetzung der Leistungserbringung. Der Kunde stellt insbesondere die erforderlichen Zugänge bereit, etwa zu Werbekonten, Analyse- und Tracking-Systemen, Website oder CMS und, soweit vereinbart, zu CRM oder Shopsystem. 3.2 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und stellt die erforderlichen Materialien bereit, insbesondere Logos, Bild- und Produktdaten, Zertifikate und Bewertungs-Badges, jeweils einschließlich der für die Vertragszwecke erforderlichen Nutzungserlaubnis. 3.3 Freigaben zu Kampagnen, Texten, Creatives und Landingpages erteilt der Kunde in angemessener Frist, im Zweifel binnen drei Werktagen, in Textform. Bleibt eine Rückmeldung aus, verschieben sich davon abhängige Termine entsprechend. 3.4 Änderungen an Angebot, Preisen, Positionierung, Verfügbarkeiten, Sortiment, Shop- oder Trackingsystem sowie am Vertriebs- und Abwicklungsprozess teilt der Kunde MARKETBIRDS unverzüglich mit, möglichst vorab. Ändern sich die bei Vertragsschluss angegebenen Kunden- und Rechnungsdaten, aktualisiert der Kunde diese unverzüglich. 3.5 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verschieben sich Leistungstermine entsprechend; der Anspruch von MARKETBIRDS auf die laufende Grundvergütung bleibt bestehen. Ersparte Aufwendungen lässt sich MARKETBIRDS anrechnen. Mehraufwand, der MARKETBIRDS durch eine unterlassene oder verspätete Mitwirkung nachweislich entsteht, kann nach dem vereinbarten Tagessatz abgerechnet werden, nachdem MARKETBIRDS den Kunden darauf hingewiesen hat.
4. Rechte an Inhalten des Kunden
4.1 Der Kunde räumt MARKETBIRDS und den beauftragten Werbeplattformen für die Dauer und die Zwecke des Vertrags das nicht ausschließliche Recht ein, die vom Kunden gelieferten Inhalte zu speichern, zu bearbeiten, in Werbemittel und Landingpages einzubinden, über das Internet zu verbreiten und auf allen gängigen Endgeräten abrufbar zu halten. 4.2 Ebenfalls für die Dauer und die Zwecke des Vertrags räumt der Kunde das nicht ausschließliche Recht ein, Name, Firma, Logo und Marken des Kunden in den vereinbarten Werbemitteln, Landingpages und Konten zu verwenden. Eine Verwendung außerhalb des Vertragsgegenstands findet nicht statt; Ziffer 13 bleibt unberührt. 4.3 Der Kunde sichert zu, über die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Rechte zu verfügen und sie in dem erforderlichen Umfang einräumen zu können, ohne Rechte Dritter zu verletzen. Er ist für die Richtigkeit seiner Inhalte und für die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Produkte, Angebote und Werbeaussagen verantwortlich. Der Kunde sichert weiter zu, dass die gelieferten Inhalte und die verlinkten Seiten keine Schadsoftware enthalten. 4.4 Verstößt der Kunde gegen Ziffer 4.3, beseitigt er den Verstoß unverzüglich und stellt MARKETBIRDS von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf dem Verstoß beruhen, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung. MARKETBIRDS zeigt solche Ansprüche unverzüglich an, gibt kein Anerkenntnis ohne Zustimmung des Kunden ab und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Abwehr. MARKETBIRDS darf betroffene Leistungen aussetzen und den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen außerordentlich kündigen. Die Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 7.1 gelten für diesen Freistellungsanspruch nicht.
5. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
5.1 Höhe und Modell der Vergütung ergeben sich aus dem Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 5.2 Die laufende Grundvergütung (Retainer) wird monatlich im Voraus zu Beginn des Kalendermonats berechnet. Beginnt oder endet der Vertrag im laufenden Kalendermonat, wird sie zeitanteilig berechnet. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile, aufwandsbasierte Zusatzleistungen und weiterbelastete Fremdleistungen werden nachträglich zum Monatsende des Monats berechnet, in dem sie angefallen sind. 5.3 Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang ohne Abzug fällig. 5.4 Kosten für Werkzeuge und Drittleistungen trägt der Kunde nur, soweit sie im Vertrag ausgewiesen sind oder er sie in Textform freigegeben hat. 5.5 Einwendungen gegen Art, Umfang oder Höhe abgerechneter Leistungen erhebt der Kunde in Textform, spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung. Bleiben Einwendungen aus, gilt die Rechnung als genehmigt; MARKETBIRDS weist in der Rechnung auf diese Frist und ihre Folge hin. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben auch nach Fristablauf unberührt. 5.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Befindet sich der Kunde mit einem fälligen Betrag von mindestens einer Monatsvergütung länger als 14 Tage in Verzug, darf MARKETBIRDS nach Mahnung in Textform mit angemessener Nachfrist die Leistungen aussetzen, bis die Rückstände ausgeglichen sind, und künftige Leistungen von Vorauszahlung abhängig machen. Der Vergütungsanspruch für den Zeitraum einer berechtigten Aussetzung bleibt bestehen; ersparte Aufwendungen lässt sich MARKETBIRDS anrechnen. 5.7 Kann eine vereinbarte Lastschrift nicht eingezogen werden und erfolgt eine Rückbuchung, gleicht der Kunde den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen per Überweisung aus. Von Kreditinstituten berechnete Rücklastschriftentgelte trägt der Kunde, soweit er die Rückbuchung zu vertreten hat. 5.8 Kündigt MARKETBIRDS den Vertrag außerordentlich, weil der Kunde mit mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist, kann MARKETBIRDS die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig gewordene Vergütung als Schadensersatz verlangen. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb sind anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 5.9 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Werbebudget und Media-Kosten
6.1 Der Kunde ist Vertragspartner der Werbeplattformen und direkter Rechnungsempfänger der Media-Kosten. Die Werbekonten laufen auf den Kunden und werden über Zahlungsmittel des Kunden abgerechnet. 6.2 MARKETBIRDS geht für Media-Kosten nicht in Vorleistung und erhält keinen Werbekostenzuschuss. Die Vergütung von MARKETBIRDS ist vom Werbebudget unabhängig. Ein prozentualer Anteil am Media Spend oder eine sonstige Beteiligung am Werbebudget wird weder berechnet noch geschuldet. 6.3 Der Budgetrahmen wird in Textform abgestimmt. Die Auswahl der Kanäle und die Verteilung des Budgets innerhalb des freigegebenen Rahmens nimmt MARKETBIRDS nach fachlichem Ermessen vor und dokumentiert sie im Reporting. Erhöhungen über den freigegebenen Rahmen hinaus bedürfen der vorherigen Freigabe des Kunden in Textform. 6.4 Für Sperrungen, Ablehnungen oder Preisänderungen durch Plattformbetreiber sowie für deren Abrechnung ist MARKETBIRDS nicht verantwortlich, soweit sie nicht auf einer Pflichtverletzung von MARKETBIRDS beruhen. 6.5 Der Kunde entscheidet frei über Höhe und Einsatz seines Werbebudgets. Reduziert er das Budget erheblich, setzt er die Schaltung aus oder stellt er sie ein, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung von MARKETBIRDS beruht, berührt das den Anspruch auf die laufende Grundvergütung nicht. MARKETBIRDS hält in diesem Fall die vereinbarten Kapazitäten weiter vor; es gilt § 615 BGB. Ersparte Aufwendungen lässt sich MARKETBIRDS anrechnen. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile entfallen für den betroffenen Zeitraum entsprechend. 6.6 Dasselbe gilt, wenn der Kunde MARKETBIRDS die Leistungserbringung auf andere Weise unmöglich macht, insbesondere durch Entzug erforderlicher Zugänge, durch Abschaltung von Website, Shop oder Tracking oder durch dauerhaft ausbleibende Freigaben. Die Kündigungsrechte beider Vertragspartner nach Ziffer 9 bleiben unberührt.
7. Haftung
7.1 Die Vertragspartner haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach auf 100 % des jährlichen Auftragswerts ohne Fremdleistungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 7.2 Die Beschränkungen gelten nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie und bei Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. 7.3 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Gewährleistung für Werkleistungen
8.1 Für Leistungen, die als Werkleistungen vereinbart sind, gilt: MARKETBIRDS erbringt sie entsprechend den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen. Mängel zeigt der Kunde in Textform an, mit Beschreibung des Problems und den für die Analyse zweckdienlichen Angaben. 8.2 MARKETBIRDS leistet Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert MARKETBIRDS sie, kann der Kunde mindern oder zurücktreten; Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 7. Setzt der Kunde MARKETBIRDS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung und lässt MARKETBIRDS diese fruchtlos verstreichen, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt. 8.3 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Laufzeit und Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Vertrag. 9.2 Enthält der Vertrag keine abweichende Regelung, ist er nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung. Kündigungen bedürfen der Textform. 9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für beide Vertragspartner insbesondere vor bei (a) Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit, (b) Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit, (c) Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung mangels Masse, (d) erheblicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Abmahnung in Textform und angemessener Frist. 9.4 Für MARKETBIRDS liegt ein wichtiger Grund darüber hinaus vor, wenn der Kunde (e) mit der Zahlung von zwei Monatsvergütungen in Verzug ist, (f) wesentliche Mitwirkungspflichten nach Ziffer 3 trotz Fristsetzung in Textform nachhaltig verletzt, (g) MARKETBIRDS die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge entzieht oder (h) die Schaltung nach Ziffer 6.5 länger als zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate ausgesetzt oder eingestellt ist. 9.5 Auf Anforderung des Kunden in Textform unterstützt MARKETBIRDS nach Vertragsende die Übergabe an den Kunden oder einen Dritten für die Dauer von bis zu sechs Wochen („Beendigungsunterstützung“). Die Anforderung ist unverzüglich nach Beendigung zu stellen und so genau wie möglich zu beschreiben. Leistungen der Beendigungsunterstützung werden nach dem vereinbarten Tagessatz vergütet, soweit sie über die Herausgabe vorhandener Zugänge, Konten und Unterlagen hinausgehen; die Herausgabe selbst ist unentgeltlich. 9.6 Das Recht zur Kündigung nach § 627 BGB wird ausgeschlossen. Die Kündigungsrechte nach den Ziffern 9.2 bis 9.4 bleiben unberührt.
10. Höhere Gewalt
Können vertragliche Pflichten wegen höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, etwa infolge von Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer, Epidemien, Quarantäne, behördlichen Maßnahmen oder großflächigen Ausfällen von Kommunikationsnetzen, ist der betroffene Vertragspartner im Umfang der Einwirkung von der Leistungspflicht befreit. Die Vertragspartner unterrichten sich unverzüglich. Dauert der Zustand länger als acht Wochen an, kann jeder Vertragspartner den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Die Vertragspartner behandeln den Inhalt des Vertrags sowie alle nicht öffentlich bekannten Informationen, Unterlagen und Daten der jeweils anderen Seite vertraulich, geben sie Dritten nicht zugänglich und nutzen sie nicht für eigene oder fremde Zwecke außerhalb des Vertrags. Nicht als Dritte gelten verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater, soweit sie an der Vorbereitung oder Durchführung des Vertrags mitwirken. 11.2 Die Verpflichtung gilt für zwei Jahre nach Vertragsende fort. Für Informationen, die Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sind, gilt sie unbefristet fort, solange die Informationen geheim bleiben. Diese AGB stellen insoweit eine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme dar. 11.3 Die Verpflichtung gilt nicht, soweit (a) die Weitergabe zur Vertragserfüllung erforderlich ist, (b) der andere Vertragspartner in Textform zugestimmt hat, (c) die Informationen allgemein bekannt sind, (d) sie ohne Nutzung vertraulicher Informationen eigenständig erarbeitet wurden, (e) eine gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Offenlegungspflicht besteht oder (f) die Offenlegung zur Wahrnehmung eigener Ansprüche erforderlich ist. Die Beweislast trägt, wer sich auf eine Ausnahme beruft. 11.4 Nach Vertragsende gibt jeder Vertragspartner auf Anforderung in Textform die erhaltenen Informationen und Unterlagen heraus oder löscht sie und bestätigt dies auf Verlangen. Ausgenommen sind Informationen, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen oder zu Beweiszwecken in laufenden Verfahren benötigt werden, automatische Sicherungskopien ohne systematischen Zugriff sowie Daten, an denen ein fortdauerndes Nutzungsrecht besteht. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. 11.5 Beide Vertragspartner halten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Verarbeitet MARKETBIRDS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Vertragspartner eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
12. Einsatz von KI-Systemen
12.1 MARKETBIRDS setzt bei der Leistungserbringung KI-Systeme ein, insbesondere für Recherche und Analyse, für Entwürfe von Texten und Werbemitteln sowie für die Automatisierung interner Abläufe. Die fachliche und rechtliche Verantwortung für die Arbeitsergebnisse bleibt bei MARKETBIRDS. 12.2 Inhalte und Einstellungen, die Werbebudget auslösen oder steuern, werden vor Veröffentlichung durch einen Menschen geprüft und freigegeben. Automatisierte Optimierungen erfolgen nur innerhalb zuvor festgelegter und vom Kunden freigegebener Grenzen. 12.3 Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden werden nur mit KI-Diensten verarbeitet, die vertraglich gebunden sind und die Eingaben nicht zum Training öffentlich verfügbarer Modelle verwenden. Es gilt ergänzend die KI-Richtlinie von MARKETBIRDS in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
13. Referenznennung und öffentliche Erklärungen
13.1 Beide Vertragspartner dürfen die jeweils andere Seite unter Verwendung von Name und Logo als Referenz nennen, ohne vertrauliche Inhalte offenzulegen. Jeder Vertragspartner kann dem in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 13.2 Darüber hinausgehende öffentliche Erklärungen zum Vertrag und seinen Inhalten, insbesondere Fallstudien mit Zahlen, Pressemitteilungen und Prospektmaterial, bedürfen der vorherigen Zustimmung des anderen Vertragspartners in Textform.
14. Rechte an Daten und Arbeitsergebnissen
14.1 „Kundendaten“ sind Daten, die der Kunde bereitstellt, sowie Interaktionsdaten, die durch die Nutzung der Websites, Shops, Apps und sonstigen digitalen Angebote des Kunden oder durch Interaktion mit dessen Werbemitteln entstehen, etwa Klicks und Conversions. Kundendaten gehören dem Kunden. MARKETBIRDS verwendet sie ausschließlich für die Zwecke des Vertrags. 14.2 „Kampagnendaten“ sind die Strukturen und Einstellungen der für den Kunden erstellten Werbekampagnen, etwa Kontostruktur, Zielgruppen, Gebots- und Budgeteinstellungen. Sie gehören dem Kunden. 14.3 „Reportings“ zur Performance der Kampagnen des Kunden gehören dem Kunden. 14.4 Von MARKETBIRDS eingesetzte Skripte, Automatisierungen, Prompts, Vorlagen, Auswertungslogiken und interne Werkzeuge bleiben in jedem Fall bei MARKETBIRDS. Der Kunde erhält daran die einfachen Nutzungsrechte, die für den Betrieb der für ihn erstellten Ergebnisse erforderlich sind. 14.5 Landingpages, Werbekampagnen, Werbekonten und Werbeanzeigen, die MARKETBIRDS für den Kunden erstellt, gehen nach vollständiger Vergütung der zugrunde liegenden Leistungen in die Inhaberschaft des Kunden über, auch über das Vertragsende hinaus. 14.6 MARKETBIRDS darf aggregierte, nicht personenbezogene und nicht auf den Kunden rückführbare Auswertungen zur Verbesserung eigener Leistungen nutzen.
15. Software und Werkzeuge von MARKETBIRDS
15.1 MARKETBIRDS entwickelt und betreibt eigene Software, Anwendungen, Dashboards, Automatisierungen, Schnittstellen und Auswertungswerkzeuge („Software“). Alle Rechte an der Software, einschließlich Quellcode, Datenmodellen, Oberflächen, Logiken, Prompts, Vorlagen und Dokumentation, stehen ausschließlich MARKETBIRDS zu. Der Vertrag begründet keine Übertragung dieser Rechte. 15.2 Stellt MARKETBIRDS dem Kunden die Software oder Zugänge dazu bereit, erhält der Kunde daran für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke im vereinbarten Umfang, insbesondere hinsichtlich der Zahl der Nutzerkonten und der einbezogenen Marken oder Konten. Die Nutzung ist Teil der vereinbarten Vergütung, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. 15.3 Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, kopieren, herunterladen, spiegeln, nachbauen oder in eigene oder fremde Systeme überführen. Untersagt sind ferner das Rückbauen, Dekompilieren und Disassemblieren über die Grenzen des § 69e UrhG hinaus, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, das automatisierte Auslesen von Inhalten oder Daten, die Weitergabe von Zugangsdaten sowie die Nutzung durch oder für Dritte, insbesondere für Wettbewerber von MARKETBIRDS. Hinweise auf Urheberschaft und Herkunft dürfen nicht entfernt oder verändert werden. 15.4 Ebenfalls untersagt ist die Weitergabe der über die Software zugänglichen Vorlagen, Strategien, Konzepte, Auswertungslogiken und Schulungsinhalte an Dritte sowie deren Angebot im geschäftlichen Verkehr, soweit dies nicht mit MARKETBIRDS in Textform abgestimmt ist. 15.5 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Ziffern 15.3 oder 15.4 verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe, deren Höhe MARKETBIRDS nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet. 15.6 Daten des Kunden, die in der Software verarbeitet oder gespeichert werden, bleiben Kundendaten im Sinne der Ziffer 14.1. Der Kunde kann sie während der Vertragslaufzeit jederzeit in einem gängigen Format exportieren. Auf Anforderung in Textform innerhalb von vier Wochen nach Vertragsende stellt MARKETBIRDS einen Export einmalig unentgeltlich bereit. 15.7 Das Nutzungsrecht nach Ziffer 15.2 endet mit Beendigung des Vertrags, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. MARKETBIRDS deaktiviert die Zugänge zu diesem Zeitpunkt. Eine Nutzung über das Vertragsende hinaus setzt eine gesonderte Vereinbarung in Textform und eine gesonderte Vergütung voraus. 15.8 MARKETBIRDS kann das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund widerrufen und die Zugänge sperren, insbesondere bei einem Verstoß gegen die Ziffern 15.3 oder 15.4, bei missbräuchlicher Nutzung oder bei Zahlungsverzug nach Ziffer 5.6. MARKETBIRDS kündigt die Sperrung an, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. 15.9 MARKETBIRDS darf die Software weiterentwickeln und ihre Funktionen anpassen, solange der vereinbarte Nutzungszweck erhalten bleibt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist; MARKETBIRDS bemüht sich, Wartungsarbeiten anzukündigen und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen. Anregungen und Rückmeldungen des Kunden zur Software darf MARKETBIRDS unentgeltlich zur Weiterentwicklung nutzen.
16. Bonität
Gerät der Kunde mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung in qualifizierten Zahlungsverzug, darf MARKETBIRDS die hierfür erforderlichen Daten unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln. Eine darüber hinausgehende Übermittlung findet nicht statt.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts. 17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf. 17.3 MARKETBIRDS kann diese AGB für laufende Verträge ändern, soweit die Änderung durch Anpassungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder der Vorgaben von Plattformbetreibern veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile, insbesondere von Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit, sind hiervon ausgenommen und bedürfen einer Vereinbarung. 17.4 Änderungen nach Ziffer 17.3 teilt MARKETBIRDS dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Folgen hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; MARKETBIRDS kann den Vertrag in diesem Fall mit der Frist aus Ziffer 9.2 kündigen. 17.5 MARKETBIRDS darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG übertragen. MARKETBIRDS zeigt dies in Textform an; der Kunde kann der Übertragung binnen vier Wochen aus wichtigem Grund widersprechen. 17.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.