AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen marketbirds GmbH

Stand: 25.05.2023

 

  1. Grundlagen
    • In allen Vertragsbeziehungen, in denen das marketbirds GmbH („MARKETBIRDS“) für den Kunden („Kunde“) Leistungen im Rahmen von Online-Marketing Dienstleistungen, Tracking, Datenautomatisierung, Datenverknüpfung, API Entwicklung, Erstellung von Dashboards über Data Studio, PowerBI o.ä., Digital-Werbemittelerstellung sowie Web-Development und Webdesign erbringt, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sowie die Bestimmungen des von MARKETBIRDS dem Kunde unter Bezugnahme auf diese AGB unterbreitete und von diesem angenommene Leistungsangebot einschließlich seiner Anlagen („Vertrag“ oder „Vertragsbestandteile“). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass MARKETBIRDS in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste. Die definierten Begriffe aus dem zugrunde liegenden Vertrag gelten auch für die AGB. Widersprechen sich AGB und Vertrag, geht der Vertrag diesen AGB vor.
    • Entgegenstehende und über die Vertragsbestandteile hinausgehende Bedingungen und Regelungen – insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden – werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn solche Bedingungen einem Auftrag des Kunden beigefügt werden und MARKETBIRDS diesen Auftrag durchführt, ohne diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
    • Der Vertragsschluss, spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Kündigungen, Mahnungen, Fristsetzungen und sonstige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Schriftform wird durch elektronische Form (§ 126a BGB) oder Textform (§ 126b BGB) gewahrt. Der Austausch von signierten .pdf-Kopien sowie durch Nutzung solcher Dienste wie docusign oder Adobe sign genügt dem Formerfordernis. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht zulässig und werden nicht getroffen. § 127 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung.
  1. Leistungen von MARKETBIRDS
    • MARKETBIRDS behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen und Services zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Zur Veränderung der Leistung ist MARKETBIRDS insbesondere dann berechtigt, wenn diese auf einer Veränderung beruht, die MARKETBIRDS durch einen Vertragspartner oder durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften bzw. des anwendbaren Rechts zwingend vorgegeben
    • MARKETBIRDS räumt dem Kunden das jederzeit widerrufliche, nicht-exklusive, nicht- übertragbare Recht ein, die Software, Applikationen oder ähnliche Anwendungen, die MARKETBIRDS aufgrund der Bestimmungen des Vertrages dem Kunden zur Verfügung stellt, im Rahmen des zwischen MARKETBIRDS und dem Kunden geschlossen Vertrages zu nutzen. Die im vorstehenden Satz gewährten Rechte erlöschen automatisch im Fall der Beendigung des Vertrages zwischen MARKETBIRDS und dem Kunden, unabhängig von dem jeweils eintretenden
  1. Pflichten des Kunden
    • Das vom Kunden zu zahlende Entgelt bemisst sich nach und ergibt sich aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und
    • Einwendungen gegen Menge und Preis der gelieferten Leistungen sind umgehend nach Zugang der Rechnung unter der in der Rechnung als Absender genannten Adresse schriftlich zu erheben. Einwendungen müssen spätestens innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsdatum MARKETBIRDS zugegangen sein. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
    • Die MARKETBIRDS monatlich im Rahmen dieses VERTRAGES zustehende Vergütung wird jeweils nachträglich zum Monatsende berechnet. Alle anderen Vergütungen oder weiterbelasteten Fremdleistungen werden jeweils nachträglich zum Monatsende des Monates, in dem sie angefallen sind, berechnet.
    • Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist 14 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäß erstellten Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
    • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
    • Der Kunde räumt MARKETBIRDS und, falls vorhanden, den jeweiligen Publishern für die Dauer und die Zwecke des Vertrages das Recht ein, die von dem Kunden gelieferten Inhalte weltweit über das Internet zu verbreiten, auf Websites darzustellen und so für jedermann abrufbar zu halten sowie für mobile Endgeräte, wie z.B. Handy, PDA und andere informationstechnische Bereiche nutzbar zu machen.
    • Die Rechtseinräumung umfasst auch
      • das Multimedia- und Online-Recht als das Recht, die gelieferten Inhalte zu digitalisieren, auf allen Medien zu speichern, im Rahmen einer Multimedia-Produktion mit anderen Werken, insbesondere mit Werbung, zu vereinen, interaktiv auf elektronischem oder anderem Wege nutzbar zu machen sowie ihn auf beliebigen Datenträgern zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten und/oder zu verleihen und die gelieferten Inhalte einer Online-Nutzung in der Weise zugänglich machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit oder geschlossene Benutzerkreise an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl Zugang erhalten; und
      • das Datenbankrecht als das Recht, die gelieferten Inhalte, insbesondere in elektronischer Form, digitalisiert zu erfassen und auf allen bekannten Speichermedien allein oder gemeinsam mit anderen Elementen, insbesondere Werken, einschließlich anderer Werbung, zu speichern und zu bearbeiten.
    • Der Kunde erteilt MARKETBIRDS und den Publishern für die Zwecke des Vertrages das räumlich und inhaltlich unbeschränkte, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte, nicht-ausschließliche Recht zur digitalen und anderen informationstechnologischen Vervielfältigung und Verbreitung des Namens, des Logos, der Firma und der Marke des Kunden einschließlich aller dem Kunden gehörenden weiteren Markennamen und einschließlich aller von dem Kunden genehmigten Ausformungen und Abwandlungen, gleich, ob firmen- oder markenrechtlich geschützt oder nicht. Das Firmenlogo des Kunden darf ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand verwendet werden.
    • MARKETBIRDS ist berechtigt, Teile der gelieferten Inhalte für Teaser oder Links in Online-Angeboten Dritter (Internet, Mobil, Extranet, Intranet) zu benutzen. Ferner ist MARKETBIRDS berechtigt, die gelieferten Inhalte mit bestimmten Suchbegriffen, die Nutzer in Suchboxen auf Seiten Dritter eingeben, zu verlinken. Beide Benutzungsformen beinhalten auch das Recht zur Verwendung des Bildmaterials des gelieferten Inhalts.
    • Der Kunde garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, über sämtliche für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und diese Rechte MARKETBIRDS in dem erforderlichen Umfang übertragen zu können, ohne dass hierdurch Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde garantiert insbesondere, dass er über die Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und sonstige gewerbliche Schutzrechte an dem von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang befugt ist. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für etwaige Rechtsverletzungen haftbar. Der Kunde garantiert, dass seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch MARKETBIRDS sowie die Verlinkungen auf weitere Seiten nicht gegen die jeweils geltende Rechtsordnung verstoßen und keine Viren, Trojanischen Pferde oder andere ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen.
    • Im Falle des Verstoßes gegen Ziffer 3.10 beseitigt der Kunde den Verstoß unverzüglich, ersetzt einen MARKETBIRDS aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt MARKETBIRDS von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Die nachstehend in Ziffer 4.1 Haftungsbeschränkungen sind darauf nicht anwendbar. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes gegen MARKETBIRDS geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen von MARKETBIRDS dem Streit auf Seiten von MARKETBIRDS bei. Im Falle des Verstoßes darf MARKETBIRDS ihre Leistungen sofort einstellen und den Vertrag fristlos kündigen.
  1. Haftung von MARKETBIRDS
    • Im Falle einer verschuldensabhängigen Haftung haften die Vertragspartner – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für folgende Fälle:
      • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertragspartners oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen eines Vertragspartners beruhen; oder
      • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertragspartners oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen eines Vertragspartners beruhen.

                 Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist dabei der Höhe nach auf einen Betrag von 100 % des jährlichen Auftragswertes (Vergütung exklusive Fremdleistungen) beschränkt.

  • Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch Fehlen einer von MARKETBIRDS garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei der Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Unbeschadet etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen, müssen jedwede Ansprüche gegen MARKETBIRDS aus dem Vertrag innerhalb 1 Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden. Entgegenstehende zwingende gesetzliche Fristen bleiben hiervon unberührt.
  1. Gewährleistung
    • MARKETBIRDS erbringt die vertragsgegenständlichen Werkleistungen in einer Weise, dass diese im Wesentlichen den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen. Im Falle von auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich mitteilen. MARKETBIRDS übernimmt keine Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale oder
    • MARKETBIRDS leistet bei vom Kunden nachgewiesenen wesentlichen Mängeln Nacherfüllung in der Weise, dass MARKETBIRDS nach ihrer Wahl dem Kunden eine neue mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Während dieser Zeit ist eine Minderung oder ein Rücktritt nicht gestattet. Ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst oder durch vom Kunden beauftragte Dritte ist ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten.
    • Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet MARKETBIRDS nur im Rahmen der in Ziffer 4 festgelegten Grenzen. Andere Rechte wegen Mängeln als die in Ziffer 5.2 ausdrücklich genannten hat der Kunde
    • Das Recht auf Mängelgewährleistung verjährt – außer im Fall von Vorsatz – ein Jahr nach Abnahme der werkvertraglichen Leistungen. Die Mängelgewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht wie in Ziffer 1 beschrieben nachweisen kann.
  1. Vertragsdauer und Kündigung
    • Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Vertrag bzw. aus der gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und
    • Eine Kündigung ist nach Ablauf der im Vertrag geregelten Mindestvertragslaufzeit und seiner ggf. vereinbarten automatischen Verlängerung jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Über die Wahrung der Frist entscheidet das Zugangsdatum der Erklärung.
    • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
      • Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit eines Vertragspartners;
      • Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit seitens eines Vertragspartners;
      • Nichtbeseitigung einer Pfändungsverfügung auf das Vermögen eines Vertragspartners binnen 4 Wochen;
      • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
      • Verletzung der einem Vertragspartner obliegenden Vertragspflichten trotz Abmahnung in erheblichem Umfang durch den anderen Vertragspartner und

                 Ein wichtiger Grund, der MARKETBIRDS zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn durch das Verhalten des Kunden bestehende Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern von MARKETBIRDS gefährdet werden, der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung in Verzug ist, oder der Kunde gegen die wesentlichen Bestimmungen dieser AGB verstößt.

  • Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
  • Bei einer Kündigung oder einer anderweitigen Beendigung des Vertrages verpflichtet sich MARKETBIRDS, auf entsprechende schriftliche Anforderung durch den Kunden die erforderlichen Leistungen zu erbringen, um dem Kunden die Übergabe des gekündigten oder beendeten Leistungsbereichs auf einen Dritten oder eigene Mitarbeiter vom Kunden zu ermöglichen („Beendigungsunterstützung“). In der Anforderung sind die erforderlichen Leistungen so genau und umfassend als möglich zu spezifizieren. Der Kunde lässt MARKETBIRDS die Anforderung unverzüglich nach der Kündigung oder anderweitigen Beendigung des Vertrages zu kommen (entscheidend ist der Zugang bei MARKETBIRDS).
  • Die Verpflichtung zur Beendigungsunterstützung gilt höchstens für eine Zeit von 6 Wochen ab Beendigung des Vertrages. Bei Leistungen, die im Rahmen der Beendigungsunterstützung erbracht werden müssen, ist MARKETBIRDS berechtigt, eine angemessene Vergütung für die von ihr erbrachten Leistungen zu verlangen. Bei der Vergütungsbemessung sind die Vereinbarungen dieses Vertrages zu berücksichtigen.

7. Werbekostenzuschuss (WKZ)

7.1 Definition und Abdeckung des Werbekostenzuschusses (WKZ)

  • Der Werbekostenzuschuss (WKZ) bezieht sich auf eine finanzielle Unterstützung, die vom Kunden an MARKETBIRDS gewährt wird, um die Kosten für Werbekampagnen zu decken.
  • Der WKZ umfasst in der Regel die folgenden Kostenpositionen:
    • Mediabudget für die Nutzung von Werbeplattformen zur Erreichung der Marketingziele.
    • Zusätzliche Aufwände in der Buchung, Abrechnung, Buchhaltung und verwandten Tätigkeiten

7.2 Verwendung des Werbekostenzuschusses (WKZ)

MARKETBIRDS behält sich das Recht vor, die Auswahl geeigneter Werbeplattformen selbst zu treffen, um die Marketingziele bestmöglich zu erreichen. Es findet keine vorherige Absprache bezüglich der exakten Auswahl der Kanäle statt. MARKETBIRDS gewährleistet, dass mindestens 90% des WKZ als Mediabudget für die Nutzung von Werbeplattformen verwendet werden

 

7.3. Vertragsdauer und Kündigung

  • Der Werbekostenzuschuss (WKZ) wird für die Dauer des bestehenden Vertrags zwischen dem Kunden und MARKETBIRDS gewährt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des noch nicht verwendeten WKZ, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

 

 
 
 

8. Höhere Gewalt

Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung befreit. Die Vertragsparteien werden sich über Fälle höherer Gewalt unverzüglich unterrichten.

 

9. Einwilligung zur Nutzung von Wirtschaftsauskunfteien

                 Der Kunde willigt ein, dass MARKETBIRDS ausgewählten Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermittelt.

 

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

    • Die Vertragspartner werden gegenüber Dritten über den Inhalt des Vertrages und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten, die nicht öffentlich bekannt sind, Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung stellen oder sie für eigene Zwecke oder die Zwecke Dritter nutzen. Dritte in diesem Sinne sind nicht verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG sowie professionelle Berater der Vertragspartner, die zur Verschwiegenheit kraft Vereinbarung, Standesrecht oder Gesetz verpflichtet sind und die an dem Zustandekommen, der Begutachtung oder der Durchführung des Vertrags im Auftrag einer der Vertragspartner beteiligt sind. Dies gilt insbesondere für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verpflichtung dieser Bestimmung zu erfüllen die aktuellen Standards der Technik hinsichtlich Datensicherheit und Schutz von Vertraulichen Informationen einzuhalten. Sie werden auf bestehende und drohende Sicherheitslücken hinweisen. Dies gilt auch für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des
    • Die Verpflichtung gilt nicht,
      • soweit die Weitergabe notwendig ist, um den Vertrag zu erfüllen,
      • soweit der Vertrag oder ein Vertragspartner den anderen ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt,
      • bezüglich Informationen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe allgemein zugänglich und bekannt sind, ausgenommen es handelt sich um die Übermittlung von Adressdaten,
      • bezüglich Informationen, die ohne Verwendung der vertraulichen Information des anderen Vertragspartners eigenständig erarbeitet wurden,
      • soweit ein Vertragspartner aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zur Bekanntgabe der Informationen verpflichtet ist, oder
      • soweit die Vertraulichkeit der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.

                 Der Vertragspartner, der sich auf diese Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast.

  • Nach Beendigung des Vertrages ist jeder Vertragspartner jederzeit berechtigt und nach einer schriftlichen Aufforderung des jeweils anderen Vertragspartners verpflichtet, unverzüglich sämtliche erlangten Informationen und Dokumente, einschließlich maschinenlesbarer Informationen und Dokumente, sämtliche Software sowie alle Gegenstände und sonstigen Materialien,– einschließlich hiervon gefertigter Kopien und/oder nachgebauter Gegenstände, auch soweit diese elektronischen Charakters sind – zu zerstören und hierüber eine schriftliche Bestätigung an den anderen Vertragspartner zu erteilen. Dies gilt nicht, sofern der empfangende Vertragspartner nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zur eigenständigen, nicht an Dritte delegierbaren Aufbewahrung verpflichtet ist oder insoweit die Informationen und Dokumente aufgrund laufender oder anstehender Rechtsstreitigkeiten zu Beweiszwecken benötigt werden. Von der Verpflichtung zur Zerstörung sind zudem Informationen ausgenommen, die automatisch durch Backups von Datensicherungssystemen gesichert werden und auf die kein systematischer Zugriff sowie Daten, an denen ein fortdauerndes Nutzungsrecht, besteht. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ansonsten nicht.
  • Die Vertragspartner sind zur Beachtung und Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Ändern sich die bei Vertragsschluss angegebenen Daten des Kunden, die dieser wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben hat, ist der Kunde verpflichtet, die ursprünglichen Angaben gegenüber MARKETBIRDS unverzüglich zu

 

11. Rechte / Data Ownership

    • Im Zuge der Erbringung der Leistungen im Bereich der digitalen Medien erhält und generiert MARKETBIRDS Daten der folgenden Kategorien:
      • „Log-Level-Daten”: (auch bekannt als Event-Level-Daten oder Impression-Level-Daten): Diese Daten werden durch jeden einzelnen Werbemittelaufruf (Ad-Impression) generiert, der im Rahmen einer Kampagne des Kunden erfolgt. Sie werden von MARKETBIRDS über Technologieplattformen wie Demand Side Platforms (DSP) und Adserver gesammelt. Diese Daten enthalten in der Regel: Zeitstempel, Browsertyp/-version, Betriebssystem, Referrer-URL / Website-ID, Advertiser-ID, Campaign-ID und AdPlacement-ID Diese Daten gehören der Partei, von der sie stammen.
      • „Interaktionsdaten”: Hierbei handelt es sich um Daten, die durch die Interaktion von Verbrauchern mit „Digitalangeboten des Kunden“ (dies sind alle Websites, Social-Media-Seiten, mobile Anwendungen und/oder andere digitale Angebote, die im Eigentum des Kunden stehen oder in dessen Auftrag kontrolliert und betrieben werden) und/oder mit Ad-Impressions (z.B. Klicks oder Conversions) auf den Digitalangeboten des Kunden gesammelt werden. In der Regel werden sie mithilfe von Cookies, Pixeln oder ähnlichen Codes oder ähnlicher Technologien gesammelt. Diese Daten stammen vom Kunden und gehören dementsprechend auch dem Kunden.
      • „Kunden-Daten“: Dies sind zusammenfassend (i) Daten, die der Kunde MARKETBIRDS bereitstellt und (ii) Interaktionsdaten (wie oben beschrieben). Kunden-Daten verwendet MARKETBIRDS ausschließlich für die Kampagnen des Kunden. Diese Daten gehören dem Kunden.
      • „Kampagnen-Daten“: Hierbei handelt es sich um die (Automatisierten-) Einstellungen der erstellten Werbekampagnen, wie bspw. Regeln zur Anpassung von Werbebudget, Klickgebote, XXX. Diese Daten gehören im Fall des gebuchten Self-Service MARKETBIRDS, im Fall des gebuchten Expert-Service gehören diese Daten dem Kunden. Ausgenommen hiervon, und somit immer im Eigentum von MARKETBIRDS, sind die eingesetzten Scripte und andere Automatisierungslösungen.
      • „Kampagnen-Reportings“: Hierbei handelt es sich um Reportings über die Performance der Kampagnen des Kunden, die MARKETBIRDS dem Kunden bereitstellt. MARKETBIRDS kann Log-Level-Daten und Kunden-Daten (wie oben beschrieben) zusammenfassen, um solche Reportings zu erstellen. Kampagnen-Reportings gehören dem Kunden.
      • „Plattformdaten“: Dies sind alle Daten

Dies sind alle Daten (mit Ausnahme von Interaktionsdaten), die von von MARKETBIRDS bei der Bereitstellung und/oder Verwendung der Leistungen der MARKETBIRDS-Plattform (die Lösung von MARKETBIRDS für die Buchung und Steuerung von Kampagnen über ein digitales-Kundeninterface) gesammelt werden von MARKETBIRDS zugunsten all ihrer Auftraggeber bei der Bereitstellung von Proprietary Media und/oder Leistungen der [m]Platform verwendet werden können. Diese Daten enthalten gegebenenfalls kontextbezogene Informationen über: das Digitalangebot, auf welchem sie gesammelt wurden, Geolokalisierung und Informationen über das Gerät und/oder den Browser. Diese Daten können mithilfe der digitaler Identifikatoren (Identifikatoren des Betriebssystems/der Plattformebene, Browserebene und/oder Anwendungsebene – beispielsweise Apples IDFAs, Googles Advertising IDs sowie Cookie-IDs – und ähnliche Identifikatoren, die zur Identifikation einzelner Nutzer verwendet werden) der verbundenen Unternehmen von MARKETBIRDS auf Betriebssystems-/Plattformebene, Browserebene oder Anwendungsebene gesammelt werden. Diese Daten gehören dem entsprechenden verbundenen Unternehmen von MARKETBIRDS.

 

12. Werbematerialen und Presserklärungen

                 Die Vertragspartner verpflichten sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners keine öffentlichen Erklärungen abzugeben oder sonstige Informationen zu offenbaren bzw. zu publizieren, die in Verbindung mit dem Vertrag und den darin enthaltenen Informationen stehen. Diese Beschränkung gilt auch für Informations- und Prospektmaterial.

 

13. Schlussbestimmungen

    • Für den zwischen MARKETBIRDS und dem Kunden geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 04.1980.
    • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Krefeld.
    • Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass MARKETBIRDS in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.
    • MARKETBIRDS behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird die vorgesehene Änderung dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird MARKETBIRDS bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei MARKETBIRDS eingegangen sein. Erfolgt ein solcher Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
    • MARKETBIRDS ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein mit MARKETBIRDS verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
    • Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von MARKETBIRDS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis
    • Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt.